Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Kurse des Programms ES/students der Universität Duisburg-Essen
1. An Kursen des Programms We Learn in Bits (ehem. ES/4Students) der Universität Duisburg-Essen können Studierende qualifizierter Hochschulen teilnehmen (dies sind die meisten staatlichen und privaten Universitäten und Fachhochulen in Deutschland und der EU). Die Veranstalter prüfen die Zugangsberechtigung anhand einer aktuellen Studienbescheinigung. Die Veranstalter lehnen Bewerber*innen ab, die keine geeignete Studienbescheinigung einer qualifizierten Hochschule vorlegen.
2. Teilnehmende müssen während der gesamten Kurslaufzeit als Studierende einer qualifizierten Hochschule eingeschrieben sein. Sofern der Kurs über mehrere Semester läuft, ist für jedes Semester eine Studienbescheinigung vorzulegen. Die Veranstalter sind aus lizenzrechtlichen Gründen verpflichtet, Teilnehmende ohne gültige Studienbescheinigung aus dem Kurs abzumelden.
3. Um die optionale externe Prüfung der SAP AG zu absolvieren, ist es notwendig, an einer Hochschule eingeschrieben zu sein. Es ist eine Obliegenheit der Prüflinge, zur Prüfung eine gültige Studienbescheinigung vorzulegen. Eine Erstattung der Gebühren, weil Teilnehmende nicht eingeschrieben sind, ist nicht möglich.
4. Die Kurse sind teilweise gebührenpflichtig. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt des Gebührenbescheides fällig. Zahlungen erfolgen auf ein Konto der Universität Duisburg-Essen.
5. Studierende erhalten erst nach der vollständigen Bezahlung der Teilnahmegebühr die Zugangsdaten zum Onlinekurs.
6. Eine Stornierung ist nicht mehr möglich, sobald die Zugangsdaten zugestellt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn Teilnehmende sich nicht einloggen und keine Lehrmaterialien herunterladen.
7. Die gesetzliche Widerrufsfrist bleibt unberührt und gilt uneingeschränkt.
8. Durch die gezahlten Gebühren erwerben Teilnehmende das Recht, am gewählten Kurs teilzunehmen. Sofern es vorgesehen ist und angekündigt wurde, erwerben sie das Recht zum Erhalt von Seminarunterlagen. Sofern es vorgesehen ist und angekündigt wurde und die entsprechenden Prüfungsleistungen erbracht wurden, erwerben sie weiterhin das Recht auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung oder eines Universitätszertifikates. Sonstige Leistungen wie z.B. zusätzliche Lehrmittel und Verpflegung sind in den Leistungen nicht enthalten, sofern dies nicht explizit bei einzelnen Veranstaltungen angekündigt wurde.
9. Sofern der Kurs aus wichtigem Grund (z.B. Dozenten fallen aus, Lizenzen oder technische Infrastruktur stehen nicht mehr zur Verfügung) nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so kann die Universität Duisburg-Essen den Vertrag mit den Teilnehmenden stornieren. In diesem Falle werden bereits bezahlte Gebühren den Teilnehmenden vollständig erstattet. Weiter Ansprüche seitens der Teilnehmenden bestehen nicht.
10. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haften die Veranstalter der Kurse, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch ihre Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die Veranstalter der Weiterbildungen und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
11. Die zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien und Unterlagen dürfen nur im Rahmen des Kurses genutzt werden. Eine Weitergabe der Unterlagen oder von Teilen davon zu welchen Zwecken auch immer, darf ohne vorherige Genehmigung der Rechteinhaber nicht erfolgen.
12. Bei Onlinekursen und E-Learning dürfen die Zugangsdaten zum Lernmanagementsystem bzw. zur Online-Lernplattform nicht an Dritte weitergegeben werden. Technische Probleme auf Seiten der Teilenehmenden (keine Internetverbindung, keine Computernutzung möglich, defekte Endgeräte usw.) stellen keinen Mangel der Lehrveranstaltung dar und gehen nicht zu Lasten der Veranstalter.
13. Die besonderen Belange behinderter Studierender und Teilnehmender zur Wahrnehmung ihrer Chancengleichheit sind zu berücksichtigen. Macht die oder der Studierende / Teilnehmende durch die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses glaubhaft, dass sie oder er wegen länger andauernder oder ständiger Behinderung nicht in der Lage ist, an einer Prüfung in der vorgesehenen Form oder in dem vorgesehenen Umfang teilzunehmen, gestattet die Studienleitung der oder dem Studierenden / Teilnehmenden auf Antrag, gleichwertige Leistungen in einer anderen Form zu erbringen
14. Der Ersatz eines vorgesehenen und angekündigten Dozenten sowie die Änderung angekündigter Inhalte stellen keinen Mangel des Seminars dar und berechtigt somit nicht zur Kündigung des Vertrages oder zur Minderung der Teilnahmegebühr.
15. Mängel bei Kursen sind binnen 7 Tagen anzuzeigen, damit kurzfristig Abhilfe geschaffen werden kann.
16. Salvatorische Klausel: Ist eine der vorstehenden Klauseln/Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.